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DAS SYS­TEM DER DEUT­SCHEN BLINDEN­SCHRIFT

Kapitel 4 – Die Kurzschrift

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4. 7. Einschübe in Basis- oder Vollschrift

Gelegentlich besteht die Notwendigkeit, innerhalb eines Kurzschrifttextes einzelne Wörter oder ganze Passagen in Basis- oder Vollschrift wiederzugeben. Dabei gilt formal die Regelung aus „Hervorhebungen“:

(Das 6-Punkte-Zeichen steht hier jeweils für ein Wort.)

Sind Verwechslungen ausgeschlossen, kann auf die Ankündigung verzichtet werden.