2.6 Groß- und Kleinschreibung
In der deutschen Blindenschrift wird grundsätzlich auf Großschreibung verzichtet. Groß- und Kleinschreibung muss jedoch beachtet werden.
- • im Rechtschreibunterricht,
- • in Wörterbüchern,
- • bei der eindeutigen Wiedergabe von Abkürzungen,
- • bei Symbolen für Maße, Gewichte und andere physikalische Einheiten,
- • bei Währungseinheiten.
Schließlich ist es ein sympathischer Brauch, die Großschreibung der Höflichkeitsform zu übernehmen.
Es gelten folgende Regeln:
- a)
-
Einem Wort mit großem Anfangsbuchstaben wird das aus den Punkten
4 und 6 bestehende Zeichen
vorangestellt, z.B.
in
Vollschrift. Dies gilt auch für Wörter, die in Kurzschrift nur
durch ein einzelnes Zeichen gekürzt werden, z.B.:
(Ihr).
- b)
-
Einzelne und Folgen von Großbuchstaben kennzeichnet das vorangestellte Zeichen
(Punkte 4 und 5). Es ist das Basis-System zu
verwenden, z.B.:
(Austrian Airlines),
(Schweiz),
,
,
,
(Megawatt),
(World Health Organization).
Dies gilt auch für alleinstehende Großbuchstaben vor oder nach Satzzeichen. (Siehe auch 2.7 „Hervorhebungen“.)
Bei abgekürzten Namen wird jedoch auf die Ankündigung von Groß- und Kleinschreibung verzichtet, z.B.:
,
.
Kleinbuchstaben werden einzeln sowie als Gruppe durch den vorangestellten Punkt 6
kenntlich gemacht. Kürzungen dürfen
hier nicht verwendet werden, z.B.:
,
.
- c)
-
Bei gemischten Folgen werden die Gruppen von Buchstaben gleicher Art durch die Zeichen
und
gekennzeichnet und zusammengefasst. Folgen auf einen einzelnen
Großbuchstaben Kleinbuchstaben, so erhält dieser das
Kennzeichen
vorangestellt, und die Kleinbuchstaben
schließen sich an (wie bei großgeschriebenen
Wörtern). Kürzungen dürfen nicht verwendet werden.Sind mehrere Kennzeichnungsvarianten möglich, so sollen Sinngruppen zusammengefasst werden, also
und nicht
.
Es sollen möglichst wenige Ankündigungszeichen verwendet werden, also
und nicht
.
Beispiele:
,
,
,
,
,
(Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs),
(Bayerisches Staatsministerium des Innern),
(Kilowatt),
(Kilovoltampere),
(Hektopascal).
Bei auf eine Zahl folgender Währungs- oder Maßeinheit soll das Leerfeld dazwischen entfallen, da das Kennzeichen für Groß- bzw. Kleinbuchstaben für die nötige Trennung sorgt, z.B.:
- d)
-
Besonders dargestellte Buchstaben, wie die Zeichen für „Euro“, „englisches Pfund“, „Dollar“, „Cent“ usw., erhalten als Kennzeichnung den Punkt 4
vorangestellt:
,
,
,
.
- e)
-
Das große „I“ in Wörtern, die sowohl die weibliche als auch die männliche Form einbeziehen, wird in Blindenschrift durch kleines „i“ mit vorangestelltem Schrägstrich dargestellt, z.B.:
.
- f)
-
Eigennamen, bei denen Großbuchstaben im Wortinneren vorkommen, werden wie Abkürzungen behandelt und mit den Zeichen des Basis-Systems ohne Verwendung von Kürzungen geschrieben, z.B.:
,
.
- g)
-
Allgemein gebräuchliche Abkürzungen werden wie im Schwarzdruck geschrieben. Folgen dabei mehrere Begriffe mit je einem Abkürzungspunkt aufeinander, wird auf Leerfelder verzichtet. Großschreibung muss nicht berücksichtigt werden.
Beispiele:
aber auch (wie in der Schwarzschrift)
(anstatt
),
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
.
Folgen auf allgemein gebräuchliche Abkürzungen mit Punkt Zahlen, so wird sowohl auf Großschreibung, als auch auf das Leerfeld vor der Zahl verzichtet.
Beispiele:
,
.
- h)
-
Sollen z. B. aus pädagogischen Gründen ausnahmsweise alle Großbuchstaben gekennzeichnet werden, so gilt: Punkt 6 vor c, q, x und y ist in Kurzschrift der Aufhebungspunkt. Als Großbuchstaben müssen sie daher zusätzlich zu den Festlegungen in Abschnitt c) mit dem Zeichem
(Punkte 4,6)
vor dem Aufhebungspunkt gekennzeichnet werden.
Beispiele:
,
,
,
(Quadratkilometer),
(Mikrometer, siehe auch