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5 Historische und geografische Ergänzungen

Nachdem sich das Braille’sche System in den europäischen Ländern als Blindenschrift durchgesetzt hatte, entwickelte man schon sehr bald (in den 70er- und 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts) in England und Deutschland Kurzschriftsysteme. Die verbesserte, 1904 in Deutschland eingeführte Version blieb praktisch unverändert fast 70 Jahre gültig.

Die technischen Neuerungen in automatischer Textübertragung und Druck machten schließlich eine gründliche Reform der Kurzschrift erforderlich. Sie musste allerdings unter der Vorgabe erarbeitet werden, dass das bereits übertragene Schriftgut lesbar blieb. Es gelang, durch neue Prinzipien und Einführung einer Reihe von weiteren Kürzungen die Effizienz der Kurzschrift zu steigern. 1971 wurde diese neue Version der Kurzschrift im ganzen deutschen Sprachgebiet eingeführt und nach einer Erprobungszeit 1984 geringfügig modifiziert.

5.1 Die Kurzschrift vor der Reform von 1971

Nachstehend sind die für das Leseverständnis notwendigen wichtigsten Abweichungen zusammengestellt:

5.1.1 Satz- und Hilfszeichen

Der Satzpunkt wurde durch / (Punkte 2, 5 und 6) wiedergegeben, Abkürzungs-, Dezimal-, Multiplikations-, Fortführungs- und Einteilungspunkt wie heute durch Punkt 3.

Punkt 3 stand auch für den Apostroph.

Das Zeichen $ (Punkte 4 und 6) markierte sowohl die Großschreibung einzelner Buchstaben als auch ganzer Wörter.

Für den Schrägstrich wurde \ (Punkte 3 und 4) verwendet.

Der Aufhebungspunkt, Punkt 6, wurde nur vor c, q, x und y gesetzt, entfiel aber vor den Buchstaben q und x am Wortanfang bzw. nach der Silbentrennung am Beginn der neuen Zeile.

Den Umlautungspunkt gab es in der Kurzschrift von 1904 nicht.

5.1.2 Wortkürzungen, Nachsilben
und Doppel-s-Zeichen

Außer dem „Wortpunkt“ (Punkt 2) vor einformigen Wortkürzungen (4.3.2Einformige Kürzungen, alleinstehend und in Wortverbindungen“) wurde im Wortinneren der „Abtrennstrich“ (Punkte 3 und 6) als Indikator für Kürzungen verwendet. Er trennte Kürzungen voneinander und von Wortteilen, die allenfalls Lautgruppenkürzungen enthielten. So schrieb man:

?-5t, z-]+d, ab-gd, t-bg-sy, d)-1, h7-/, p-t.

Die Kürzungen durften auch Vorsilben, Endungen oder Nachsilben annehmen:

-l, ;l, -nc, -q-]@nd>c.

Alleinstehend und am Wortende bedeuteten Kürzungen wie ,k, ,w, bb, fr den Infinitiv „können“, „werden“, „bleiben“, „fragen“. Durch das Anfügen von Endungen reduzierte sich ihre Bedeutung aber auf den Verbstamm:

# bbe, wr ,ktc, du fr].

Entsprechend standen h, @, y, bd, jd, kt, s4 allein bzw. am Wortende für „hatte“, „hätte“, „welche“, „beide“, „jede“, „konnte“, „solche“, mit Endung nur für den jeweiligen Wortstamm:

# h, du @e], 7 @, y7l3, bd k*d7, bd-s3t>, jd katze.

Traten die Stämme allein oder am Wortende auf, mussten sie ausgeschrieben werden:

/&konnt, 7folg.

Der Plural der Nachsilben -h, -k, -5, -u ergab sich durch Anfügen eines „n“; -m durfte -ig oder -s annehmen:

6hn, ztun, 6m>, fd5n, n4ms.

Folgende Wortkürzungen gelten seit der Reform von 1971 nicht mehr:

Braille Für
d^ DESSEN
nn NUN
sq SOLL
tn TUN

Allerdings wird die Kürzung d^ in Texten in reformierter Rechtschreibung ab 1998 wieder verwendet.

Eszett und Doppel-s-Zeichen waren gleich (Punkte 2, 3, 4 und 6). Das Doppel-s-Zeichen wurde als Lautgruppenkürzung wie ll, mm und st behandelt.