5.3 Änderungen 1998
Im Zuge der 1995 beschlossenen Rechtschreibreform kommt das Eszett
in der deutschen Schriftsprache erheblich weniger oft vor. Deshalb
wurde das bis 1971 – in der Schweiz immer – verwendete
Doppel-s-Zeichen
(Punkte 2, 3, 4 und 6) wieder eingeführt
(s. „Lautgruppenkürzungen“). In den Fällen, in denen noch ein Eszett verwendet
wird, ist seine Bedeutung durch den vorangestellten Punkt 6 aufzuheben
(s. „Lautgruppenkürzungen“). Durch diese Regelung konnte
auch die Kürzung für „dessen“
wieder aufgenommen werden
(s. „Zweiformige Kürzungen“).
Bei Texten in reformierter Rechtschreibung stehen die Kürzungen
und
nur noch für „lass“ und „müss“;
bedeutet jetzt
nur noch „wiss“; die Kürzung
entfällt.
Die Kürzungen für „-jenig“ und „-selb“ (der Strich steht für den Artikel) wurden ersatzlos gestrichen.
Das alleinstehende
bedeutet bei Texten in reformierter Rechtschreibung
„dass“.
Die Nachsilben „mal“ und „wärts“ dürfen bei Substantiven, auch in Zusammensetzungen, verwendet werden (s. 4.2.2 „Nachsilbenkürzungen, a)“).
Einformige Wortkürzungen, denen Punkt 2 oder 5 folgt, sind auch am Wortanfang anzukündigen.
Einschübe und Hervorhebungen
(s. „Groß- und Kleinschreibung“,
„Hervorhebungen“,
„Fremdsprachliche Einschübe“,
„Mathematische Zeichen und Einschübe“,
„Einschübe in Computer-Braille“,
„Einschübe in Basis- oder Vollschrift“) wurden neu
geregelt. Sie werden einheitlich mit
(Punkte 6 sowie 3) abgeschlossen.
Die Behandlung der verschiedenen Striche ist im Kapitel 2.5 neu geregelt und ergänzt.
Neu aufgenommen wurden
- • drei neue Zeichen aus der EDV und die Möglichkeit einer 6-Punkt-Darstellung der 8-Punkte-Blindenschrift (s. „Computer-Braille“),
- • die Kürzungen für „Jahrtausend“ und „Jahrzehnt“,
- • die einheitliche Ankündigung aller Akzentbuchstaben mit Punkt 4.