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DAS SYS­TEM DER DEUT­SCHEN BLINDEN­SCHRIFT

Kapitel 5 – Historische und geografische Ergänzungen

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5.3 Änderungen 1998

Im Zuge der 1995 beschlossenen Rechtschreibreform kommt das Eszett in der deutschen Schriftsprache erheblich weniger oft vor. Deshalb wurde das bis 1971 – in der Schweiz immer – verwendete Doppel-s-Zeichen (Punkte 2, 3, 4 und 6) wieder eingeführt (s. „Lautgruppenkürzungen“). In den Fällen, in denen noch ein Eszett verwendet wird, ist seine Bedeutung durch den vorangestellten Punkt 6 aufzuheben (s. „Lautgruppenkürzungen“). Durch diese Regelung konnte auch die Kürzung für „dessen“ wieder aufgenommen werden (s. „Zweiformige Kürzungen“).

Bei Texten in reformierter Rechtschreibung stehen die Kürzungen und nur noch für „lass“ und „müss“; bedeutet jetzt nur noch „wiss“; die Kürzung entfällt.

Die Kürzungen für „-jenig“ und „-selb“ (der Strich steht für den Artikel) wurden ersatzlos gestrichen.

Das alleinstehende bedeutet bei Texten in reformierter Rechtschreibung „dass“.

Die Nachsilben „mal“ und „wärts“ dürfen bei Substantiven, auch in Zusammensetzungen, verwendet werden (s. 4.2.2Nachsilbenkürzungen, a)“).

Einformige Wortkürzungen, denen Punkt 2 oder 5 folgt, sind auch am Wortanfang anzukündigen.

Einschübe und Hervorhebungen (s. „Groß- und Kleinschreibung“, „Hervorhebungen“, „Fremdsprachliche Einschübe“, „Mathematische Zeichen und Einschübe“, „Einschübe in Computer-Braille“, „Einschübe in Basis- oder Vollschrift“) wurden neu geregelt. Sie werden einheitlich mit (Punkte 6 sowie 3) abgeschlossen.

Die Behandlung der verschiedenen Striche ist im Kapitel 2.5 neu geregelt und ergänzt.

Neu aufgenommen wurden