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DAS SYS­TEM DER DEUT­SCHEN BLINDEN­SCHRIFT

Kapitel 5 – Historische und geografische Ergänzungen

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5.3 Änderungen 1998

Im Zuge der 1995 beschlossenen Rechtschreibreform kommt das Eszett in der deutschen Schriftsprache erheblich weniger oft vor. Deshalb wurde das bis 1971 – in der Schweiz immer – verwendete Doppel-s-Zeichen Doppel-s-Zeichen (Punkte 2, 3, 4 und 6) wieder eingeführt (s. „Lautgruppenkürzungen“). In den Fällen, in denen noch ein Eszett verwendet wird, ist seine Bedeutung durch den vorangestellten Punkt 6 aufzuheben (s. „Lautgruppenkürzungen“). Durch diese Regelung konnte auch die Kürzung für „dessen“ D Doppel-s-Zeichen wieder aufgenommen werden (s. „Zweiformige Kürzungen“).

Bei Texten in reformierter Rechtschreibung stehen die Kürzungen Punkt 2 L und Punkt 2 M nur noch für „lass“ und „müss“; W Doppel-s-Zeichen bedeutet jetzt nur noch „wiss“; die Kürzung W S entfällt.

Die Kürzungen für „-jenig“ und „-selb“ (der Strich steht für den Artikel) wurden ersatzlos gestrichen.

Das alleinstehende Doppel-s-Zeichen bedeutet bei Texten in reformierter Rechtschreibung „dass“.

Die Nachsilben „mal“ und „wärts“ dürfen bei Substantiven, auch in Zusammensetzungen, verwendet werden (s. 4.2.2Nachsilbenkürzungen, a)“).

Einformige Wortkürzungen, denen Punkt 2 oder 5 folgt, sind auch am Wortanfang anzukündigen.

Einschübe und Hervorhebungen (s. „Groß- und Kleinschreibung“, „Hervorhebungen“, „Fremdsprachliche Einschübe“, „Mathematische Zeichen und Einschübe“, „Einschübe in Computer-Braille“, „Einschübe in Basis- oder Vollschrift“) wurden neu geregelt. Sie werden einheitlich mit Punkt 6 Punkt 3 (Punkte 6 sowie 3) abgeschlossen.

Die Behandlung der verschiedenen Striche ist im Kapitel 2.5 neu geregelt und ergänzt.

Neu aufgenommen wurden